Der Stausee ist, neben seinen ursprünglichen Aufgaben der Trinkwassergewinnung und der Stromerzeugung, ein sehr beliebtes Erholungsgebiet. Die steilen und bewaldeten Hänge, die oftmals direkt bis ans Ufer reichen, schaffen ein besonders natürliches, unberührtes Landschaftsbild.
Die Gegend bietet vielseitige, nachhaltige Tourismus- und Freizeitangebote und lädt zum Entdecken der Landschaft und der Natur ein. Aus Gründen des Trinkwasserschutzes gibt es jedoch einige Gebote und Verbote die man einhalten muss, wenn man die Region besuchen möchte.
Auf den Liegewiesen
Feuer machen ist überall rund um den See verboten!
Auf dem Fuussefeld stehen festinstallierte Grille zur Verfügung.
Das Hören von Musik ist auf den Liegewiesen nur mit Kopfhörern erlaubt!
Nehmen Sie Ihren Müll wieder mit oder entsorgen Sie diesen in den dafür vorgesehenen Müllcontainern.
Wildes Campen oder Zelten ist in ganz Luxemburg verboten – also auch auf den Liegewiesen des Stausees.
Hunde sind auf den Liegewiesen rund um den Obersauerstausee nicht erlaubt, außer auf der Liegewiese „Rommwiss“. Bitte respektieren Sie, auf der Liegewiese „Rommwiss“, das Sicherheitsgefühl Ihrer Mitmenschen und halten Sie mit Ihrem Hund den nötigen Abstand, sodass alle Besucher einen erholsamen Aufenthalt genießen können.
Die Liegewiesen dürfen nur in der Zeit von 7:00-23:00 genutzt werden.
In den Schutzzonen
Der Stausee ist in verschiedene Schutzzonen eingeteilt (siehe Karte unten):
In der Schutzzone 2b, die sich von Lultzhausen bis zur belgischen Grenze erstreckt, sind Freizeit- und Wassersportaktivitäten erlaubt, sofern dabei kein Motor zum Einsatz kommt. Ausgenommen sind das Gebiet um Pont Misère und das Gebiet hinter der Vorstaumauer von Bavigne (weitere Infos hierzu sind in den jeweiligen Gemeindeverordungen zu finden).
In den Schutzzonen 1 und 2a, die sich von der Staumauer bei Esch-Sauer bis nach Lultzhausen erstrecken, sind jegliche Freizeitaktivitäten verboten (Ausgenommen sind die ausgeschilderten Wanderwege).
- Schutzzone 1 (direkter Bereich der Wasserentnahme)
- Schutzzone 2a
- Schutzzone 2b